Hameln-Pyrmont (red). Der Landkreis Hameln-Pyrmont setzt den Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern um. Mit der Allgemeinverfügung 03/2026 wird die Anbindehaltung von Rindern im Kreisgebiet künftig untersagt.
Grundlage ist ein landesweiter Erlass, der die Veterinärbehörden verpflichtet, die Anbindehaltung von Rindern schrittweise zu beenden. Die Anbindehaltung schränkt die natürlichen Bewegungs- und Verhaltensmöglichkeiten von Rindern erheblich ein. Dies soll künftig verhindert werden.
Übergangsfristen für betroffene Betriebe
Von der Untersagung betroffen sind die ganzjährige Anbindehaltung sowie die zeitweise Anbindehaltung von Rindern.
Für die betroffenen Betriebe gelten Übergangsfristen. Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung müssen innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erklären, ob sie ihre Haltung auf ein anderes System umstellen oder die Rinderhaltung aufgeben.
Hierfür ist eine Meldung über das ab dem 1. August 2026 vom LAVES betriebene Portal unter https://laves-nexus.niedersachsen.de/anbindehaltung erforderlich. Der Umbau oder die Aufgabe der Anbindehaltung muss spätestens 18 Monate nach der Meldung erfolgen.
Beratung und Fördermöglichkeiten
Für Betriebe mit kombinierter oder saisonaler Anbindehaltung sowie für die Anbindehaltung männlicher Mastrinder gelten längere Fristen. Die Meldung muss innerhalb von drei Jahren erfolgen. Die vollständige Umstellung oder Beendigung der Anbindehaltung hat grundsätzlich innerhalb von sieben Jahren zu erfolgen. In begründeten Einzelfällen können Fristverlängerungen gewährt werden.
Betroffene Landwirtinnen und Landwirte können sich unter anderem von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beraten lassen. Zudem können Fördermöglichkeiten des Landes für Investitionen in andere Haltungssysteme genutzt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Ausstieg aus der Anbindehaltung und zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verfügbar.
Ansprechpartnerin im Veterinäramt ist Dr. Walter. Sie ist per E-Mail an