Mittwoch, 25. März 2026 Mediadaten Fankurve
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Hameln (red). Die „Gartenstraße“ wird wieder in ihrer ursprünglichen Fahrtrichtung befahrbar sein. Am Donnerstag, 26. März, wird die Einbahnstraßenregelung im Abschnitt zwischen der „Süntelstraße“ und dem „Feuergraben“ zurückgesetzt. Künftig ist die Straße wieder aus Richtung „Süntelstraße“ befahrbar – so wie vor Beginn des Verkehrsversuchs.

In den vergangenen Monaten hatte die temporäre Verkehrsführung für zahlreiche Diskussionen gesorgt. Sowohl Befürworterinnen und Befürworter als auch Kritikerinnen und Kritiker äußerten sich zur Situation. Nach Angaben der Stadtverwaltung hätten die Rückmeldungen gezeigt, welche Bedeutung die „Gartenstraße“ für viele Menschen habe. Der Testzeitraum habe zudem ausreichend Erkenntnisse geliefert, um die Auswirkungen fachlich zu bewerten.

Grundlage für weiteren Verkehrsversuch

Die Rückkehr zur bisherigen Regelung steht auch im Zusammenhang mit einem weiteren Verkehrsprojekt. Hintergrund ist der Ratsbeschluss zum Feldversuch am sogenannten 164er Ring, der im Mai starten soll. Dafür sei es erforderlich, vergleichbare Verkehrsdaten zu erheben. Eine einheitliche Ausgangssituation – einschließlich der ursprünglichen Verkehrsführung in der „Gartenstraße“ – bilde dafür die Grundlage.

Ein erster Zwischenbericht zur Entwicklung der „Gartenstraße“ soll spätestens im Mai vorliegen. Eine abschließende Bewertung wird jedoch erst nach Abschluss des Feldversuchs erwartet und voraussichtlich zum Jahresende präsentiert.

Die Stadt bittet Verkehrsteilnehmende ab Donnerstag um erhöhte Aufmerksamkeit. Insbesondere in der Anfangsphase könne es vorkommen, dass die geänderte Regelung noch nicht von allen beachtet werde. Erfahrungsgemäß benötige es mehrere Wochen, bis sich eine neue Verkehrsführung vollständig etabliert habe.

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