Berlin/Holzminden (mhn). Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatten erste Entwürfe zur geplanten Führerscheinreform bei Fahrlehrerverbänden und Branchenvertretern für erhebliche Kritik gesorgt. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts am heutigen Mittwoch sind viele der damals diskutierten Änderungen nun Realität geworden.
Hintergrund der Reform sind die hohen Kosten für den Führerscheinerwerb in Deutschland. Durchschnittlich kostet der Führerschein derzeit – abhängig von Wohnort, Fahrschule und individueller Zahl der benötigten Fahrstunden – zwischen 2500 und 4500 Euro.
Theorieunterricht soll vollständig digital möglich werden
Im Bereich der theoretischen Fahrausbildung plant die Bundesregierung umfangreiche Veränderungen. Ziel sei es, die Lernmethoden deutlich flexibler zu gestalten. Künftig sollen Fahrschulen selbst entscheiden können, in welcher Form sie den Theorieunterricht anbieten. Die bislang verpflichtenden Präsenzstunden sollen entfallen. Stattdessen soll es möglich werden, sich das notwendige Wissen vollständig digital anzueignen – beispielsweise per App oder Onlinekurs.
Zusätzlich plant die Bundesregierung eine deutliche Kürzung des Fragenkatalogs für die theoretische Fahrprüfung. Derzeit umfasst dieser mehr als 1100 Fragen. Künftig soll der Katalog um rund ein Drittel reduziert werden.
Univ.-Prof. Dr. Klaus Zierer von der Universität Augsburg, Lehrstuhl für Schulpädagogik, verweist darauf, dass Online-Seminare, Online-Lernen und Distanzunterricht laut der Bildungsstudie „Visible Learning“ lediglich geringe Effektstärken aufweisen. Die Hoffnung, durch digitale Formate Präsenzzeiten reduzieren oder sogar bessere Lernerfolge erzielen zu können, sei deshalb wissenschaftlich nicht haltbar. Erfolgreiches Online-Lernen hänge stark von persönlichen Voraussetzungen wie Gewissenhaftigkeit, Konzentration, Ausdauer, Selbstkontrolle und Selbstregulation ab.
Gerade diese Faktoren entzögen sich im Bereich der Fahrschulausbildung weitgehend dem Einfluss der Fahrlehrkräfte. Zudem fehle bei digitalen Formaten häufig der lernfördernde Klassenverband, während gleichzeitig das Ablenkungspotenzial durch Smartphones und soziale Medien im privaten Umfeld deutlich höher sei.
Sonderfahrten künftig ohne feste Mindestanzahl
Besonders umstritten ist die geplante Reform der praktischen Fahrausbildung. Bislang sind in Deutschland zwölf Sonderfahrten gesetzlich vorgeschrieben: fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten sowie drei Fahrten bei Dunkelheit. Diese festen Vorgaben sollen künftig vollständig entfallen.
Nach den neuen Plänen soll lediglich vorgeschrieben bleiben, dass Fahrten auf der Autobahn, über Land sowie bei Dunkelheit durchgeführt werden müssen. Wie viele Fahrstunden dafür notwendig sind, soll künftig von den Fähigkeiten der Fahrschülerinnen und Fahrschüler sowie von der Einschätzung der Fahrlehrkräfte abhängen. Mindestens ist jedoch nur eine Fahrt pro Kategorie zu absolvieren.
Auch die praktische Fahrprüfung soll verändert werden. Die reine Fahrzeit während der Prüfung soll künftig wieder auf die europarechtliche Mindestvorgabe von 25 Minuten reduziert werden.
Laienfahrten sorgen für erhebliche Kritik
Besonders kritisch sehen Fahrlehrerverbände die geplante sogenannte Experimentierklausel. Diese soll ermöglichen, dass Fahrschülerinnen und Fahrschüler künftig unter Anleitung nahestehender Personen – etwa der Eltern – Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen sammeln dürfen. Voraussetzung dafür soll unter anderem das Bestehen der Theorieprüfung sein.
Vonseiten der Fahrlehrerverbände wird unter anderem angemerkt, dass Eltern oder andere Begleitpersonen in normalen Fahrzeugen gar keine Möglichkeit hätten, aktiv in das Fahrgeschehen einzugreifen. Anders als Fahrschulfahrzeuge verfügten gewöhnliche Autos auf der Beifahrerseite weder über ein zusätzliches Bremspedal noch über technische Eingriffsmöglichkeiten. Zudem fehle vielen Begleitpersonen die fachliche Kompetenz, komplexe Verkehrssituationen richtig einzuschätzen und im Ernstfall angemessen zu reagieren.
Deutliche Kritik aus der Branche
Frank Neumann aus der Geschäftsleitung der Fahrschule Neumann und zugleich Kreisvorsitzender Hameln-Pyrmont des Fahrlehrerverbandes Niedersachsen e. V. hatte bereits im Oktober 2025 eindringlich vor den Plänen gewarnt und diese scharf kritisiert. Nun sieht er sich mit den beschlossenen Änderungen direkt konfrontiert.
Besonders kritisch sieht Neumann die geplante Lockerung bei den Sonderfahrten. „Durch die Einführung der Sonderfahrten sollten die Unfälle – besonders von Fahranfängern auf Landstraßen, Autobahnen und bei Nacht – reduziert werden. Eine Kürzung würde die Unfallzahlen wieder deutlich erhöhen, vor allem im ländlichen Raum“, so Neumann.
Auch die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. sowie die Deutsche Fahrlehrer-Akademie e. V. warnen vor den Auswirkungen der Reform auf Wirtschaft und Gesellschaft. Nach Einschätzung der Verbände werde der Wegfall der Unterrichtspflicht im theoretischen Bereich sowie die teilweise vorgesehene praktische Laienausbildung zu einem deutlichen Rückgang der Fahrschülerzahlen beziehungsweise der in Fahrschulen abgerufenen Leistungen führen.
Die Verbände befürchten, dass dies zwangsläufig Personalabbau in den Fahrschulen nach sich ziehen werde. Besonders kleinere Betriebe könnten durch sinkende Umsätze in finanzielle Schwierigkeiten geraten, da laufende Verpflichtungen wie Miet-, Arbeits-, Darlehens- oder Leasingverträge meist langfristig bestehen und nicht kurzfristig gekündigt werden könnten.