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Montag, 16. März 2026 Mediadaten Fankurve
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Höxter (red). Im Kreis Höxter ist ein weiterer Verdachtsfall der Geflügelpest festgestellt worden. In der zur Stadt Beverungen gehörenden Ortschaft Wehrden wurde am Freitag ein verendeter Storch gefunden. Bei der Untersuchung durch das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Detmold sei das Aviäre Influenzavirus nachgewiesen worden, der Erreger der Geflügelpest.

Bereits Mitte Februar war der Geflügelpest-Erreger bei Schwänen in Beverungen festgestellt worden. In der vergangenen Woche sei zudem auf der anderen Weserseite im niedersächsischen Fürstenberg ein positiver Befund bei einem Bussard gemeldet worden.

Der Veterinärdienst des Kreises Höxter ruft Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter deshalb weiterhin zu erhöhter Vorsicht auf. „Das Geschehen der letzten Wochen zeigt, dass das Risiko weiterer Ausbrüche insbesondere hier im Bereich der Weser nach wie vor besteht“, erklärt der Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Höxter, Dr. Jens Tschachtschal.

Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhalter

Deutschlandweit kommt es seit Oktober vergangenen Jahres immer wieder zu Nachweisen bei Wildvögeln und auch in Hausgeflügelbeständen. Das Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, stuft das Risiko einer Übertragung von Wildvögeln auf gehaltene Tiere weiterhin als hoch ein.

Um ein Überspringen des Erregers auf Haus- und Nutzgeflügel zu verhindern, sollten Kontakte zwischen Geflügelbeständen und Wildvögeln konsequent vermieden werden. Geflügel dürfe daher nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Auch dürften die Tiere nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu seien so zu lagern, dass sie ebenfalls nicht von Wildvögeln erreicht werden können.

Für Geflügelhaltungen im Nahbereich der Weser im Kreisgebiet empfiehlt der Veterinärdienst weiterhin vorsorglich die Aufstallung der Tiere.

Meldepflicht bei Erkrankungen

Der Leiter des Veterinäramtes weist zudem auf die gesetzlichen Meldepflichten hin. „Treten plötzlich erhöhte Verluste in Hausgeflügelbeständen auf, ist ein Tierarzt hinzuziehen, um eine mögliche Geflügelpestinfektion auszuschließen“, betont Dr. Jens Tschachtschal. Erkrankungen im Tierbestand müssten gemeldet werden.

Darüber hinaus seien Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen anzumelden. Diese übermittelt die Daten an das zuständige Veterinäramt. Hinweise und weitere Informationen stellt der Kreis Höxter in einem Merkblatt auf seiner Internetseite bereit.

Wer verendete wildlebende Wasservögel oder Greifvögel findet, sollte dies bei den örtlichen Ordnungsbehörden melden, damit gegebenenfalls Untersuchungen zum Ausschluss einer Infektion veranlasst werden können.

Hintergrund zur Geflügelpest

Im Kreis Höxter werden nach Angaben der Kreisverwaltung knapp eine Million Stück Hausgeflügel in rund 1000 Geflügelhaltungen gehalten.

Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, deren natürliche Wirte vor allem wilde Wasservögel sind. Die Geflügelpest stellt eine besonders schwer verlaufende Form dar und wird durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 ausgelöst. Die Erkrankung ist anzeigepflichtig und wird staatlich bekämpft.

Alle Nutzgeflügelarten sowie viele Zier- und Wildvogelarten gelten als anfällig für eine Infektion. Besonders bei Hühnern und Puten können sehr hohe Erkrankungs- und Sterberaten auftreten. Wasservögel erkranken häufig weniger schwer, können das Virus jedoch ausscheiden und damit zur weiteren Verbreitung beitragen.

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