Samtgemeinde Bodenwerder-Polle (red). Da sich die Infektionszahlen rund um das Coronavirus weiterhin auf einem hohen Niveau befinden, ist der Zutritt in das Rathaus in Bodenwerder sowie sämtlicher Dienststellen der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle ab Mittwoch, den 1. Dezember 2021, nur unter Beachtung der 3G-Regel gestattet. Besucherinnen und Besucher benötigen demzufolge einen Impf-, Genesen- oder Testnachweis. Weiterhin wird darum gebeten, dass Bürgerinnen und Bürger Ihre Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über den Postweg abwickeln. Ist dies nicht möglich, wird eine Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter empfohlen.