Holzminden (red). Am heutigen Dienstag, den 15. Oktober 2019, gegen 07.33 Uhr, befährt ein 56-jähriger Fahrer eines Opel Insignia die B64 aus Negenborn kommend in Fahrtrichtung Holzminden. Nachdem er seit der Lobacher Kreuzung hinter einem LKW einer Wäscherei hergefahren ist, setzt er mit Beginn der für die Fahrtrichtung Holzminden zweistreifigen Fahrbahn zum Überholen dieses LKW an. Noch während dieses Überholvorganges wird er selbst noch von einem gelben Renault Megane mit hoher Geschwindigkeit auf dem dritten Fahrstreifen, der Gegenfahrbahn, überholt. Dabei missachtet der Renault-Fahrer nicht nur das "Überholverbot" auf der Gegenfahrbahn, sondern auch das Vorrecht eines entgegenkommenden LKW-Fahrers, der stark abbremsen musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Auch der Renault-Fahrer versucht eine Kollision mit dem entgegenkommenden LKW zu vermeiden, indem er wieder nach rechts auf den Überholfahrstreifen wechselt. Dabei streift er jedoch den Opel-Insignia am vorderen Kotflügel. Der zum Glück glimpflich ausgegangene Unfall wird seitens des 34-jährigen Renault-Fahrers indes anders dargestellt. Die Polizei bittet daher Zeugen, die Hinweise zu dem Verkehrsvorgang geben können, sich bei der Polizei in Holzminden unter der Telefonnummer 05531/9580 in Verbindung zu setzen.