Hannover (red). Dank der Aufmerksamkeit von Mitarbeitern des Amtsgerichts Neustadt a. Rbge. und der reibungslosen Zusammenarbeit zwischen dem Amtsgericht, der Staatsanwaltschaft sowie der Landes-und Bundespolizei musste ein verurteilter Straftäter aus Neustadt a. Rbge. seine Haftstrafe antreten anstatt einen Urlaub an der Costa Brava zu verbringen. Der Verurteilte war zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die zunächst zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährung wurde jedoch rechtskräftig widerrufen. In einem anderen Verfahren bat ein Angeklagter um Verschiebung des Termins, weil er schon einen Urlaub an der Costa Brava gebucht hatte. Zum Beleg reichte er die Buchungsbestätigung ein, auf welcher sich die Namen der Mitreisenden befanden. Beim Amtsgericht fiel auf, dass sich unter den Mitreisenden auch der Verurteilte befand. Daher wurde sofort die Staatsanwaltschaft Hannover benachrichtigt, welche einen Vollstreckungshaftbefehl erließ und an die Polizei in Neustadt a. Rbge. weiterleitete. Da der Abflug unmittelbar bevorstand, schaltete diese die Bundespolizei ein, welche den Verurteilten kurz vor dem Start seines Ferienfliegers am Flughafen verhaftete.