Dienstag, 12. Mai 2026 Mediadaten Fankurve
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Bad Pyrmont (red). Am 13. September findet in Bad Pyrmont parallel zur Kommunalwahl auch die Wahl des Integrationsrates statt.

Der Integrationsrat soll die Integrationsprozesse zwischen der einheimischen Bevölkerung und den Angehörigen zugewanderter Bevölkerungsgruppen begleiten und fördern. Ziel sei es, gleiche Möglichkeiten der Beteiligung in allen Bereichen der Gesellschaft zu schaffen.

Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Wahlberechtigt sind alle Personen, die Nichtdeutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder Bürgerinnen beziehungsweise Bürger, die sich mit Bezug auf ihre Zugehörigkeit zu einer zugewanderten Bevölkerungsgruppe in die Wählerliste zum Integrationsrat eingetragen haben.

Zudem müssen Wahlberechtigte seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Bad Pyrmont gemeldet sein, das 16. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Kandidatinnen und Kandidaten können sich ab sofort bis zum 27. Juli 2026 bei der Stadt Bad Pyrmont, Fachgebiet Zentrale Dienste, melden. Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in Bad Pyrmont gemeldet ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

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