Samstag, 14. März 2026 Mediadaten Fankurve
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Hameln-Pyrmont (red). Nachdem im Landkreis Hameln-Pyrmont bei drei Wildvögeln in verschiedenen Regionen das Geflügelpestvirus nachgewiesen wurde, hat der Landkreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren gilt ab sofort eine Aufstallungspflicht. Grundlage ist die Allgemeinverfügung Nr. 2/2026.

Nach aktueller Risikoeinschätzung wird die Gefahr eines Eintrags des Virus in Geflügelhaltungen als hoch eingestuft. Die betroffenen Tiere müssen daher bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen gehalten werden. Diese müssen nach oben abgedeckt sein und dürfen eine Maschenweite von höchstens 25 Millimetern aufweisen, um Kontakte zu Wildvögeln zu verhindern.

Biosicherheitsmaßnahmen für kleinere Bestände

Auch Betriebe mit weniger als 50 Tieren sind aufgefordert, konsequent die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und ihre Tiere bestmöglich zu schützen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung von Kontakten mit Wildvögeln, eine sorgfältige Stallhygiene sowie ein kontrollierter Zugang zu den Tierhaltungen.

Das Amt für Ordnung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ruft alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf. Auffälligkeiten oder Krankheitsanzeichen bei Geflügel sollten umgehend dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Bereits im Januar war auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Groß Berkel im Flecken Aerzen das hochansteckende Virus H5N1 vermutlich durch einen Wildvogel in einen Geflügelbestand eingetragen worden. In der Folge galt zunächst eine Aufstallungsanordnung für die Orte Selxen, Klein Berkel, Groß Berkel und Königsförde. Diese Regelung wird mit der neuen Allgemeinverfügung aufgehoben und durch die landkreisweite Aufstallungspflicht für Betriebe mit mehr als 50 Tieren ersetzt.

Virus vermutlich in Wildvogelpopulation verbreitet

Die aktuell positiv beprobten Wildvögel stammen aus unterschiedlichen Bereichen des Landkreises. Daher geht der Landkreis davon aus, dass das Aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 inzwischen in der Wildvogelpopulation verbreitet ist und teilweise unbemerkt zirkuliert.

Unter Geflügelpest versteht man eine Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochpathogenen Typs (HPAI). Das Virus kann unter anderem Hühner, Puten, Gänse und Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vogelarten infizieren. Besonders Wasservögel gelten häufig als symptomlose Träger und können das Virus verbreiten.

Bei erkranktem Geflügel können unter anderem ein plötzlicher Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme, ein deutlicher Abfall der Legeleistung, erhöhte Sterblichkeit, hohes Fieber, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, Atemnot oder neurologische Störungen auftreten. Bei Enten und Gänsen verlaufen Infektionen häufig mit milden oder kaum sichtbaren Symptomen.

Bei entsprechenden Anzeichen sollten umgehend Untersuchungen durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erfolgen. Ein Verdacht ist unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden, das Proben entnimmt und in amtlichen Laboren untersuchen lässt.

Meldung toter Wildvögel

Tote Wildvögel – insbesondere Greifvögel, Enten, Kraniche und Gänse – können dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 05151/9032504 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gemeldet werden. Singvögel und Tauben gelten als kaum empfänglich für das Virus und müssen nicht gemeldet werden.

Nach aktuellem Kenntnisstand kann eine Ansteckung von Menschen nur bei intensivem direktem Kontakt mit infiziertem Geflügel vorkommen. Insgesamt wird das Risiko jedoch als sehr gering eingeschätzt.

Weitere Informationen zur aktuellen Lage der Geflügelpest und zu bestehenden Aufstallungspflichten in Niedersachsen sind online unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de abrufbar.

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