Holzminden (red). Die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, die Absonderungsverordnung, die mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft treten wird, nicht erneut zu verlängern. Die Verordnung sieht unter anderem die Pflicht zu einer fünftägigen Selbstisolation im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 sowie die Pflicht zur Bestätigung bzw. Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels einer PCR-Testung vor.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt: „Niedersachsen hat sowohl die Herbstwelle im Oktober, als auch die derzeit abebbende Winterwelle ohne eine COVID-bedingte Überlastung unseres Gesundheitssystems gut überstanden. Wir befinden uns nach Ansicht der Expertinnen und Experten des Landesgesundheitsamtes mittlerweile in einer Phase, in der das Corona-Virus in Deutschland und Niedersachsen einen endemischen Zustand erreicht und damit einen Großteil seines Schreckens verloren hat. Dies liegt vor allem an den guten Impfquoten und einer hohen Grundimmunität in unserer Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund ist das Auslaufen der Isolationspflicht zum Monatsende vertretbar und der richtige Schritt in Richtung Normalität im Umgang mit COVID-19. Nichtsdestotrotz sollten sich Personen mit den Corona-typischen Symptomen möglichst auch in Zukunft weiterhin testen und im Krankheitsfall zu Hause bleiben und Kontakte reduzieren. Bitte überprüfen Sie auch unbedingt Ihren Impfschutz, denn insbesondere für ältere und vorerkrankte Personen ist und bleibt COVID-19 eine gefährliche Infektionskrankheit.“

Die Maskenpflicht im ÖPNV, deren Auslaufen derzeit ebenfalls auf Bundes- und Länderebene diskutiert wird, ist hingegen nicht in der Absonderungsverordnung geregelt. „Wir befinden uns zu diesem Thema weiter in sehr enger Abstimmung mit der Bundesregierung sowie den Kolleginnen und Kollegen in Bremen und Hamburg. Im Sinne der Einheitlichkeit der Regeln im Nah- und Fernverkehr, auch über die Ländergrenzen hinweg, streben wir hier zeitnah eine gemeinsame Lösung an und werden diese dann auch kommunizieren.“

Weitere Informationen zur Absonderungsverordnung sowie weiteren Themen zum Corona-Virus finden Sie unter www.niedersachsen.de/Coronavirus