Delligsen (awin). Vor dem Amtsgericht in Holzminden ist am 17. Februar eine 42-jährige Frau aus Delligsen wegen Betrugs verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sie über einen Zeitraum von einem Jahr die Leasingraten für einen Pkw nicht gezahlt und dadurch einen Schaden von 4.428 Euro verursacht.
Leasingvertrag über Ebay übernommen
Wie in der Verhandlung deutlich wurde, übernahm die Angeklagte im April 2023 einen bestehenden Leasingvertrag für einen Seat Ateca. Der ursprüngliche Leasingnehmer hatte das Fahrzeug nicht weiter nutzen wollen und den Vertrag über die Plattform Ebay angeboten. Zwischen beiden Seiten sei schriftlich vereinbart worden, dass die Frau die monatlichen Raten in Höhe von 370 Euro übernimmt und im Gegenzug den Pkw nutzt.
Tatsächlich habe sie das Fahrzeug ein Jahr lang gefahren, jedoch keine einzige Rate bezahlt. Vor Gericht räumte sie die ausbleibenden Zahlungen ein und schilderte ausführlich ihre damalige Lebenssituation.
Finanzielle und persönliche Krise
Als Grund nannte sie finanzielle Schwierigkeiten. Ihr Ehemann, der zugesichert habe, sich zur Hälfte an den Leasingraten zu beteiligen, habe sie überraschend verlassen. In der Folge sei sie in eine Abhängigkeit von einer Online-Liebschaft geraten, die nach ihren Angaben ihr Leben kontrolliert, ihren Lohn beansprucht und letztlich zu ihrem Arbeitsplatzverlust beigetragen habe.
Der Richter bescheinigte der 42-Jährigen eine sehr schwere Lebensphase und sprach von Überforderung. Zugleich stellte er klar, dass die Nutzung des Pkw nicht ohne Bezahlung habe erfolgen dürfen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte zuvor darauf hingewiesen, dass das Leasingfahrzeug von Beginn an eine zu hohe finanzielle Belastung dargestellt habe und die Angeklagte das Fahrzeug hätte zurückgeben müssen, sobald erkennbar gewesen sei, dass sie die Raten nicht aufbringen könne.
60 Tagessätze und Schadensersatz
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro. Zudem wurde die Frau verpflichtet, den entstandenen Schaden in Höhe von 4.428 Euro an die Leasinggesellschaft zurückzuzahlen sowie die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Da die Verurteilte nach eigenen Angaben mittellos ist, weder über eine Schul- noch eine Berufsausbildung verfügt und derzeit von der Grundsicherung lebt, bleibt offen, inwieweit die offenen Forderungen beglichen werden können.