Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 12. Juli 2025 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige

Holzminden (zir). Am Donnerstagmittag fand im Amtsgericht Holzminden ein Prozess wegen Brandstiftung statt. Angeklagt war ein 35-jähriger Mann aus Holzminden, der sich am 19. Mai 2024 in der Oberen Straße in einem psychotischen Zustand zu einer Reihe strafbarer Handlungen hinreißen ließ. Das Urteil: drei Jahre Bewährung – verbunden mit Auflagen.

Dachstuhlbrand und tätlicher Angriff auf Einsatzkräfte

An besagtem Sonntag, dem 19. Mai 2024, brach in der Oberen Straße in Holzminden ein Dachstuhlbrand aus. Auslöser war der Angeklagte selbst, der sich zuvor in einem psychotischen Zustand befand. Dieser wurde – nach eigenen Angaben – durch den Konsum von Drogen ausgelöst. In diesem Zustand entzündete er mithilfe eines Brenners einen Stapel verschiedener Gegenstände und löste so das Feuer aus.

Einsicht und geständiges Verhalten

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte einsichtig. Seit Dezember 2024 sei er jedoch wieder clean. Auch zuvor befand sich der Angeklagte zwei Jahre in einer Klinik. Besonders hob der Richter hervor, dass der Angeklagte die Tat selbstständig gestanden hatte – obwohl das Ermittlungsverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits eingestellt war und keinerlei Beweise gegen ihn vorlagen. 

Strafe mit Auflagen

Das Gericht sprach den Angeklagten trotz verminderter Schuldfähigkeit schuldig. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die jedoch zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt wurde. Während dieser Zeit steht ihm eine Bewährungshelferin zur Seite.

Zusätzlich muss der Mann 150 Sozialstunden bis Februar 2026 ableisten und innerhalb der nächsten drei Monate eine ambulante Therapie beginnen. Die Kosten des Verfahrens trägt er selbst. Sollte er gegen die Auflagen verstoßen, droht ihm die genannte Freiheitsstrafe.

Foto: Symbolfoto

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255