Hameln (red). Am Samstagmorgen wurden Polizeibeamte der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden Zeugen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens, in dessen Folge der genutzte Pkw beschlagnahmt wurde. Gegen 01.20 Uhr mussten die Beamten verkehrsbedingt mit ihrem Zivilwagen bei Rotlicht an der Ampelanlage Mühlenstraße/Hafenstraße/Kaiserstraße hinter einem Peugeot 3008 halten. Als die Ampel auf Grünlicht schaltete, gab der Fahrzeugführer des Peugeot plötzlich und unvermittelt Gas und befuhr die Kaiserstraße mit mehr als 100 km/h in Richtung Bahnhof, wo er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in den Kreisverkehr einbog, ohne auf mögliche Fußgänger am dortigen Überweg zu achten.

Vom Bahnhof setzte der Fahrzeugführer seine Fahrt über die Kreuzstraße in Richtung Deisterstraße fort, wo er durch die Beamten angehalten und kontrolliert werden sollte. Noch ehe die Beamten das Signal zum Anhalten geben konnten, wurde der Peugeot erneut stark beschleunigt. Die abgelesene Geschwindigkeit betrug dabei teilweise mehr als 130 km/h (70 hm/h erlaubt).

In Höhe des BHW überholte der Fahrzeugführer trotz bestehenden Überholverbots und unter Nutzung der Sperrfläche einen Pkw und einen Sattelzug. Damit nicht genug, schaltete er im weiteren Verlauf der Fahrt das Warnblinklicht ein und fuhr Schlangenlinien über die gesamte Fahrbahnbreite der B 217. Den Polizisten im Zivilwagen bot sich bis zu diesem Zeitpunkt keine weitere Gelegenheit zum Anhalten des Peugeot. Nachdem die Ortsdurchfahrt Groß Hilligsfeld mit ca. 150 km/h passiert wurde und in der Folge die Geschwindigkeit noch erhöht wurde, konnte der Peugeot durch die Polizeibeamten kurz vor Hasperde überholt und angehalten werden.

Bei den Insassen handelte es sich um den 19 Jahre alten Fahrzeugführer, sowie zwei 18-jährige Mitfahrerinnen. Angaben zum Vorwurf ein illegales Kraftfahrzeugrennen begangen zu haben, machte der 19-Jährige nicht. Er gab lediglich an, sich über einen Anwalt äußern zu wollen.

Gemäß § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB begeht auch derjenige ein illegales Kraftfahrzeugrennen, der sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Gemäß § 315 f StGB können Kraftfahrzeuge, auf die sich eine Tat nach § 315 d Abs. 1 Nr. 2 oder 3,..., eingezogen werden. So auch in diesem Fall.

Der Peugeot wurde vor Ort beschlagnahmt. Eine Beschlagnahme des Führerscheins steht noch aus, da der 19-Jährige diesen verloren haben will. Bereits in der letzten Woche beschlagnahmte die Polizei Hameln zwei Pkw nach einem illegalen Kraftfahrzeugrennen. Ein Richter hob die rechtmäßige Beschlagnahme der Pkw im Nachhinein jedoch wieder auf. Die beiden Fahrzeuge wurden wieder ausgehändigt.